Corona: Umfassende Lockerungen in NRW ab Montag

Ab dem kommenden Montag, 15. Juni, werden die Kontaktregeln in Nordrhein-Westfalen weiter entschärft. Wie das Land NRW heute verkündete, gibt es umfassende Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen für Geschäfte, Kulturveranstaltungen, private Feiern, die Gastronomie sowie Sport und Freizeit.

Grundsätzlich gilt aber: Im öffentlichen Raum muss Abstand gehalten werden, außerdem ist vielerorts das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin Pflicht.

Neue Regeln ab 15. Juni

Veranstaltungen und Feiern

Mensch mit Mund-Nasen-Schutz und Schild: "Bitte nur mit Maske"
(Foto: Jan Eckhoff)

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen ab Montag erlaubt. Insbesondere müssen von allen Teilnehmenden die Kontaktdaten erfasst werden. Es ist außerdem ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, der bei Bestuhlung jedoch geringer ausfallen darf. Dann muss jedoch ein Sitzplan erstellt werden, in dem jeder Platz namentlich zugeordnet werden kann.

Veranstaltungen mit mehr als 100 Besucher:innen dürfen nur nach behördlicher Erlaubnis erfolgen und benötigen ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.

Großveranstaltungen wie etwa Festivals und große Konzerte, Sport- und Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste oder Schützen- und Weinfeste bleiben weiterhin bis mindestens 31. August komplett untersagt.

Private Feiern mit „vornehmlich geselligem Charakter“ bleiben weiterhin grundsätzlich verboten. „Feste aus herausragendem Anlass“ also etwa Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, können aber unter besonderen Auflagen ab Montag wieder stattfinden: Es sind höchstens 50 Teilnehmende erlaubt, diese müssen mit Namen und Adressen erfasst werden. Außerdem gelten strenge Hygieneregeln. In besonderen Fällen, etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung, darf dafür aber künftig in Gaststätten oder Hotels auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, wenn die Feiern in abgetrennten Räumen stattfinden.

Zutrittsbegrenzungen

Bislang durfte sich in Geschäften, Museen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen maximal eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten. Diese Grenze wird nun auf eine Person pro sieben Quadratmeter erweitert. Das bedeutet: Durften sich beispielsweise in einem Geschäft mit 140 Quadratmetern Verkaufsfläche bislang nur 14 Personen aufhalten, sind es jetzt 20.

Freizeit und Sport

Bars dürfen ab Montag wieder öffnen. Es geltenden dann auch dort die Regeln für die schon geöffnete Gastronomie mit Sitzplätzen. Clubs, Diskotheken und Prostitutionsbetriebe bleiben aber weiterhin geschlossen.

Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist ab Montag, 15. Juni, wieder möglich. Auch Floh- und Trödelmärkte können unter Beachtung von Hygiene und Infektionsschutz wieder stattfinden.

Vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter besonderen Auflagen behördlich genehmigt werden. Der Hagener Schaustellerverein plant einen solchen Park am Höing, wie die Westfalenpost berichtete.

Erlebnis- und Spaßbäder sowie Saunas und andere Wellnesseinrichtungen dürfen den Betrieb ab Montag unter Auflagen wieder aufnehmen.

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. Die Kontaktdaten aller Teilnehmenden müssen erfasst werden.

Auch sportliche Wettbewerbe sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts ab Montag wieder in geschlossenen Räumen und Hallen erlaubt.